Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist ein steuerlicher Vorteil für Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind.
Wenn ein Unternehmen etwas einkauft (z. B. Material, Dienstleistungen, Büromöbel) und dafür Umsatzsteuer bezahlt, darf es sich diese vom Finanzamt zurückholen – das nennt man Vorsteuer.
Beim Vorsteuerabzug wird diese gezahlte Umsatzsteuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet, die das Unternehmen von seinen Kunden bekommen hat.
📊 Einfaches Beispiel:
- Ein Unternehmen kauft Waren für 1.000 € + 190 € Umsatzsteuer
- Es verkauft später Produkte für 2.000 € + 380 € Umsatzsteuer
- Es führt dem Finanzamt nur die Differenz ab: 380 € – 190 € = 190 €
✅ Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
- Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig
- Es liegt eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vor
- Die Leistung wurde für das Unternehmen erbracht (nicht privat)
🧮 Was zählt als Vorsteuer?
- Umsatzsteuer auf Einkäufe
- Betriebsausgaben wie Miete, IT-Leistungen, Strom, Fortbildungen
- Investitionen wie Maschinen oder Fahrzeuge
❌ Wer darf keinen Vorsteuerabzug nutzen?
- Kleinunternehmer nach §19 UStG (sofern sie keine Umsatzsteuer ausweisen)
- Privatpersonen
- Unternehmen bei bestimmten Leistungen, z. B. im Gesundheits- oder Bildungsbereich (steuerfrei)
ℹ️ Kurz gesagt:
Beim Vorsteuerabzug kann sich ein Unternehmen die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen – das senkt die Steuerlast.